Der Vorstand des Vereins setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand (im
Sinne des § 26 BGB) und den Beisitzern
zusammen. Er wird von der Jahreshauptversammlung gewählt.
Der Vorstand hat die Aufgabe den Verein zu leiten und darüber zu wachen, dass
die in der Satzung angegebenen Ziele verwirklicht werden. In rechtlichen Dingen
muß der geschäftsführende Vorstand den Verein vertreten.
Der Vorstand versammelt sich in der Regel monatlich.
Zum geschäftsführenden Vorstand gehören die/der Vorsitzende,
die Kassenwartin /der Kassenwart und die
Schriftführerin/ der Schriftführer.
Es soll mindestens vier Beisitzer geben.
Der Vorstand setzt sich zur Zeit folgendermaßen zusammen:
Heinz-Herrmann Fischer |